Haus­halts­hilfe

Für Senioren oder im Krank­heitsfall

Die Haus­halts­hilfe der Engel vonne Ruhr

Volle Kosten­über­nahme durch die Kran­ken­kasse. Haus­wirt­schaft für Senioren – im Krank­heitsfall – Hilfe im Haushalt. Hier finden Sie die nötigen Infos über Voraus­set­zungen und Bean­tragung

Pflege die sich um all Ihre Alltagsaufgaben kümmert
Pflege die sich um all Ihre Alltags­auf­gaben kümmert

Haus­wirt­schaft­liche Versorgung – Diese Leis­tungen über­nehmen wir für Sie

Wenn die alltäg­lichen Aufgaben im häus­lichen Umfeld zur Heraus­for­derung werdenunter­stützen wir unsere Kunden darin, den Alltag so entspannt wie möglich in den eigenen vier Wänden zu gestalten und Belas­tungen so weit wie möglich zu redu­zieren.

  • Erle­digen Ihrer Einkäufe
  • Waschen der Kleidung
  • Haus­halts­rei­nigung, vom Trep­penhaus bis zur Wohnungs­rei­nigung

Haus­halts­hilfe Voraus­set­zungen

Sie haben den Anspruch auf die Haus­halts­hilfe, wenn die haus­halts­füh­rende Person den Haushalt nicht mehr weiter­führen kann. Dies kann durch eine schwere Krankheit oder akuter Verschlim­merung einer Krankheit, Kran­ken­haus­auf­ent­halte oder bei Personen mit aner­kanntem Pfle­gegrad der Fall sein.

Voraussetzungen für Pflege
Voraus­set­zungen für Pflege
Entlastungsbeitrag für Senioren mit einem Pflegegrad

Haus­halts­hilfe Senioren

Senioren mit einem Pfle­gegrad haben Anspruch auf einen Entlas­tungs­beitrag von monatlich 125 Euro. Dies kann für die Hilfe bei der Haus­halts­führung einge­setzt werden.

Haus­halts­hilfe nach Kran­ken­haus­auf­ent­halten

Sie können nach einem Kran­ken­haus­auf­enthalt Haus­halts­hilfe erhalten, wenn Sie nach diesem Aufenthalt nicht dazu in der Lage sind, Ihren Haushalt eigen­ständig zu führen.

Haushaltshilfe nach ihrem Krankenhausaufenthalt
Haus­halts­hilfe nach ihrem Kran­ken­haus­auf­enthalt
Ihre Engel vonne Ruhr
Ihre Engel vonne Ruhr

Haus­halts­hilfe Kran­ken­kasse
Das wird über­nommen

Für die Über­nahme haus­wirt­schaft­licher Leis­tungen stellt die Kran­ken­kasse Ihnen einen Entlas­tungs­betrag (bei erteiltem Pfle­gegrad) zur Verfügung, den nur Pfle­ge­dienste abrufen können.

Stimmen unserer Kunden

Hilfe im Haushalt
» Diese Fragen stellen uns unsere Kunden:

Sie können nach einer Operation die Haus­halts­hilfe beziehen, wenn Sie durch die Operation nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt allein zu führen. Die Leistung bedarf der Geneh­migung der Kran­ken­kasse.

Sie erhalten einen Entlas­tungs­betrag für eine Haus­halts­hilfe, der monatlich 125 € beträgt.

Wenn anstelle einer Haus­halts­hilfe Ange­hörige oder Partner „einge­stellt werden“, so zahlt die Kran­ken­kasse unter Umständen dessen Verdienst­ausfall.

Sie können eine Haus­halts­hilfe bean­tragen, indem Sie bei Ihrer Kran­ken­kasse einen Antrag stellen. In diesem Antrag müssen Sie Ihre persön­lichen Daten, sowie die Gründe und den Zeitraum für die Inan­spruch­nahme einer Haus­halts­hilfe angeben. Zudem muss ein Arzt eine Beschei­nigung beifügen.

Alle im Haushalt anfal­lenden Tätig­keiten. Von Einkaufen bis hin zu Wäsche waschen und Reinigung der Wohnung.