Mobile Pflege – ambu­lanter Pfle­ge­dienst

Für Ihre Ange­hö­rigen oder sich selbst

Häus­liche Pflege und haus­wirt­schaft­liche Versorgung

Konti­nuität in der Pflege, Zuver­läs­sig­keitund Qualität durch stetige Weiter­bildung der Mitar­beiter. Das sind die Engel vonne Ruhr.

Unsere Pfle­ge­leis­tungen helfen Ihnen in Ihrem Alltag

Alten­pflege

Behand­lungs­pflege

Verhin­de­rungs­pflege

Pfle­ge­be­ratung

Alten­pflege

Im Alter oder durch Krankheit kann die tägliche Verrichtung der Körper­pflege und die Bewäl­tigung des Alltags zu einer Belastung werden. Wir helfen Ihnen durch die Alten­pflege bei alltäglich anfal­lenden Aufgaben. Diese Hilfe wird Ihr Leben erleichtern und Ihnen mehr Lebens­qua­lität verschaffen.

Pflege zu Hause

Wir als Pfle­ge­dienst geben Ihnen Tipps und stellen auf Wunsch Kontakt zu Sani­täts­häusern her, die Sie mit den nötigen Hilfs­mitteln versorgen können.

Zuverlässige medizinische Behandlung
Zuver­lässige medi­zi­nische Behandlung

Behand­lungs­pflege

Die Behand­lungs­pflege ist erfor­derlich, wenn der zu Pfle­gende medi­zi­nische Leis­tungen, z.B. Medi­ka­men­tengabe, Wund­ver­sor­gungen, vom Arzt verordnet, benötigt.

Ärzte verordnen oftmals wichtige tägliche Maßnahmen wie Augen­trop­fengabe, Medi­ka­men­tengabe, An-und Ausziehen von Kompres­si­ons­trümpfen, Wund­ver­sor­gungen, Insu­lin­gaben oder Blut­zu­cker­mes­sungen. Diese auf den ersten Blick nicht sonderlich aufwen­digen, aber wich­tigen Behand­lungen bedürfen einer Fach­kenntnis. Damit Sie sicher sein können, dass alles korrekt und verlässlich ausge­führt wird, stellen wir diese Leis­tungen für Sie sicher.

Verhin­de­rungs­pflege

Die Zuver­läs­sigkeit und Fürsorge einer vertrauten Pfle­ge­person ist für einen Pfle­ge­be­dürf­tigen unver­zichtbar. Häufig über­nehmen daher nahe Ange­hörige diese anspruchs­volle Aufgabe mit Leib und Seele. Was tut man jedoch, wenn diese vertraute Person einmal ausfällt oder eine Auszeit braucht? Wir helfen gerne, denn jede Person ab einem Pfle­gegrad 2, kann eine Verhin­de­rungs­pflege durch einen ambu­lanten Pfle­ge­dienst in Anspruch nehmen.

Tipp Verhin­de­rungs­pflege: Bei Ausfall der Pfle­ge­person z.B. durch Krankheit oder Urlaub steht Ihnen ein zusätz­liches Budget neben Ihrem Pfle­gegeld zur Verfügung. Dies können Sie für Leis­tungen mit denen wir Sie vorrü­ber­gehend versorgen nutzen.
Auch für selbst­or­ga­ni­sierte private Hilfe steht der Betrag zur Verfügung.

Verhinderungspflege zur Entlastung von Familienmitgliedern
Verhin­de­rungs­pflege zur Entlastung von Fami­li­en­mit­gliedern

Pfle­ge­be­ratung

Immer wieder erleben wir, dass Ange­hörige und Pfle­ge­be­dürftige selbst bei der Orga­ni­sation Ihrer Pflege auf Fragen treffen. Wir empfehlen Ihnen eine Pfle­ge­be­ratung in Anspruch zu nehmen, um indi­vi­duell heraus zu finden, welche Pflege Ihnen zusteht. Wenden Sie sich bitte an den Pfle­ge­stütz­punkt Ihrer Stadt und an Ihre Pfle­ge­kasse bei Ihrer Kran­ken­kasse, dort erhalten Sie alle nötigen Infor­ma­tionen und Einschät­zungen.

Quali­täts­si­che­rungs­be­suche bei Pfle­gegrad

Um sicher zu gehen, dass Sie oder Ihre Ange­hö­rigen richtig gepflegt und versorgt werden, ist eine Pfle­ge­be­ratung sehr wichtig und in regel­mä­ßigen Abständen vorge­schrieben. Insbe­sondere Pfle­ge­be­dürftige ab dem Pfle­gegrad 2 haben die Pflicht sich beraten zu lassen. Als Sanktion, wenn Sie dies nicht regel­mäßig tun, kann die Pfle­ge­kasse die Zahlung von Pfle­gegeld einstellen. Um das Wohl­be­finden eines Pfle­ge­be­dürf­tigen sicher zu gewähr­leisten und den pfle­genden Ange­hö­rigen die Sicherheit zu geben alles korrekt zu erle­digen, empfehlen wir eine Beratung bereits ab Pfle­gegrad 1.

Pfle­gegrad – Das sollten Sie darüber wissen:

Das steckt hinter den Pfle­ge­graden und ihrem Punk­te­system:

PFLEGEGRAD 1

12,5 bis unter 27: Geringe Beein­träch­tigung der Selb­stän­digkeit oder der Fähig­keiten

PFLEGEGRAD 2

27 bis unter 47,5 Erheb­liche Beein­träch­tigung der Selbst­stän­digkeit oder der Fähig­keiten

PFLEGEGRAD 3

47,5 bis unter 70 Schwere Beein­träch­tigung der Selbst­stän­digkeit oder der Fähig­keiten

PFLEGEGRAD 4

70 bis 90 Schwerste Beein­träch­ti­gungen der Selbst­stän­digkeit oder der Fähig­keiten

PFLEGEGRAD 5

90 bis 100 Schwerste Beein­träch­ti­gungen der Selbst­stän­digkeit oder der Fähig­keiten mit beson­deren Anfor­de­rungen an die pfle­ge­rische Versorgung

Das wird getestet:

  • Mobi­lität
  • Kognitive und kommu­ni­kative Fähig­keiten
  • Verhal­tens­weisen und psychische Problem­lagen
  • Selbst­ver­sorgung
  • Bewäl­tigung und selbst­stän­diger Umgang mit kran­k­heits- oder thera­pie­be­dingten Anfor­de­rungen und Belas­tungen
  • Gestaltung des Alltags­lebens und sozialer Kontakte

So läuft die Einstufung eines Pati­enten in einen Pfle­gegrad ab

Durch einen Haus­besuch bei der einzu­stu­fenden Person beob­achtet ein Gutachter die Person in seinem häus­lichen Umfeld und prüft anhand der sechs Kriterien (siehe oben) den Grad der Selbst­stän­digkeit. So wird zum Beispiel für das KriteriumMobi­litätunter­sucht, in wie weit ein Orts- bzw. Posi­ti­ons­wechsel vom Bett bis zum Bade­zimmer möglich ist oder das selbst­ständige Trep­pen­steigen. Nach dieser Einschätzung bekommen Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen ein Ergebnis der Begut­achtung und bekommen die Infor­mation, ob und welcher Pfle­gegrad vergeben wird.

Wider­spruch bei der Einstufung eines Pfle­gegrad

Fast ein Drittel der Anträge auf einen Pfle­gegrad wird zuerst einmal abge­lehnt. Jedoch sollten Sie sich davon nicht enttäu­schen und entmu­tigen lassen. Sie können Wider­spruch gegen die Ablehnung des Pfle­ge­grads bei der Pfle­ge­kasse einlegen. Achten Sie dabei darauf, dass Sie schnell reagieren und innerhalb von vier Wochen den Wider­spruch dort schriftlich vorlegen.

MDK Qualitätsprüfung
Bundesverband Ambulante Dienste

Stimmen unserer Kunden

mobile Pflege
» Diese Fragen werden häufig gestellt:

Ob Pati­enten besser ambulant oder stationär gepflegt werden sollten, ist stets indi­vi­duell und hängt vom Pfle­ge­be­dürf­tig­keits­zu­stand ab. Zudem muss auch das fami­liäre Umfeld mit einbe­zogen werden. Haben die Fami­li­en­mit­glieder genug Zeit, um sich zu kümmern? Sind sie körperlich in der Lage zu pflegen?

Wenn Sie für sich selbst oder eine ange­hörige Person über die Beauf­tragung eines mobilen Pfle­ge­dienstes nach­denken, stellen sich viele Menschen die Frage, was die mobile Pflege über­haupt abdeckt und welche die für Ihren Fall indi­vi­duell passende Option und Kombi­nation ist.

Die Engel vonne Ruhr helfen Ihnen bei der Planung der Hilfe­maß­nahmen, um gemeinsam eine indi­vi­duelle Lösung für die passende Pflege zu finden.

Grund­pflege

Bei der Grund­pflege geht es vor allem um Hilfe bei der Körper­pflege, der Mahl­zei­ten­zu­be­reitung und Unter­stützung bei der Mobi­lität.

  • Körper­pflege
  • Toilet­tengang
  • Mobi­lität
  • Einkaufen
  • Waschen und Wechseln der Kleidung
  • Wohnungs­rei­nigung

Wenn diese Aufgaben bisher von einem Ange­hö­rigen über­nommen wurden, und nun lediglich zeit­weise über­nommen und unter­stützt werden sollen, beraten und koor­di­nieren wir die Hilfe gemeinsam mit Ihnen.

Medi­zi­nische Behand­lungs­pflege

  • Gabe von Medi­ka­menten
  • paren­terale Ernährung
  • Wechsel von Verbänden
  • Gabe von Injek­tionen
  • Medi­zi­nische Einrei­bungen
  • uvm.

Diese Leistung erfolgt auf Verordnung Ihres behan­delnden Arztes.

Die Kosten der ambu­lanten Pflege bei den Kunden Zuhause ergeben sich aus dem von der Pfle­ge­kasse je nach Pfle­gegrad fest­ge­legten Betragsowie der even­tuell von Ihnen darüber hinaus gewünschten Leis­tungen, die Sie als Eigen­anteil selbst zahlen müssen.

Bei der ambu­lanten Pflege zahlt Ihre Pfle­ge­kasse den fest­ge­legten Betrag für Ihren Pfle­gegrad an den mobilen Pfle­ge­dienst, der dafür die Pfle­ge­leis­tungen über­nimmt. Pflegen Ange­hörige selbst, so wird ein Pfle­gegeld gezahlt.

Der Betrag, den der Pfle­ge­dienst erhält ist fest­gelegt je nach Pfle­gegrad. Wünschen Sie weitere Leis­tungen und Einsätze, sind diese als Eigen­anteil anzu­sehen und werden von Ihnen selbst an den Pfle­ge­dienst gezahlt.

Alle Pfle­ge­be­dürf­tigen, die mindestens den Pfle­gegrad 2 tragen, haben Anspruch auf einen ambu­lanten Pfle­ge­dienst. Darüber hinaus haben auch andere Personen wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlim­merung einer Krankheit, gerade nach Kran­ken­haus­auf­ent­halten, eben­falls den AnspruchAuch während der Genesung nach einem Unfall kann eine ambu­lante Pflege in Anspruch genommen werden.

Das Ausfüllen von Anträgen ist oftmals ein schwie­riger Prozess, bei dem man nicht selten vor Heraus­for­de­rungen steht, die man auf den ersten Blick nicht bedacht hat. Um diese Aufgabe schnell und einfach zu erle­digen und alles richtig auszu­füllen, unter­stützen wir Sie gerne beim Ausfüllen des Antrags. Das erspart Ihnen Stress und so können Sie sicher sein, alle Forma­li­täten bei den Pfle­ge­kassen korrekt einzu­reichen. Lassen Sie sich beraten!